Mofa-Führerschein bzw. Mofa-Prüfbescheinigung

Bist du 15 Jahre oder älter darf du auf der Straßen mit dem Mofa fahren. Dazu brauchst du eigentlich keinen Führerschein. Seit dem 01. April 1980 ist es aber so das du eine sog. Mofa-Prüfbescheinigung hast. Die Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinn des Gesetzes das ist besonders wichtig für jemanden dem der richtige Führerschein z.B. für den PKW entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren.

Trotzdem muss man wenn man die Prüfbescheinigung haben will eine Prüfung machen. Um an dieser Prüfung teil nehmen zu dürfen muss man bei einer Fahrschule theoretischen Unterricht genommen haben mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Dazu musst du noch eine Fahrstunde absolvieren entweder eine Doppelstunde a 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppen- unterricht.

Hast du die Ausbildung fertig gestellt stellt dir die Fahrschule eine Bescheinigung darüber aus das du an der Ausbildung teil genommen hast hast. Mit dieser Bescheinigung kannst du dann die Mofa-Prüfung machen. Die Mofa-Prüfung darfst du beliebig oft wiederholen.


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